Das neue Vorarlberger Baurecht - OIB-Richtlinien 1, 3 und 4

Bregenz

Das Vorarlberger Baurecht wird voraussichtlich mit 1.Januar 2017 die neue Vorarlberger Bautechnikverordnung in Kraft setzen und damit die OIB-Richtlinien 2015 für verbindlich erklären.

Im Vortrag wird an Hand des Richtlinientextes der Bezug zur Vorarlberger Bautechnikverordnung erläutert, sowie die Einbindung des Erläuterungstextes und seine Auswirkung in der Praxis vorgetragen.
Nach einer Einleitung werden die Richtlinien 1, 3 und 4 vorgestellt.

Richtlinie 1: Es wurden Erleichterungen bei Änderungen an bestehenden Bauwerken durch einen Verweis auf den „Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1“ eingeführt. Darüber hinaus wurde in Pkt 2.1.2 präzisiert für welche Bauwerke Überwachungsmassnahmen durch unabhängige Dritte durchgeführt werden müssen.

Richtlinie 3: Es wurde Klarstellungen bezüglich der Mündungen von Abgasanlagen vorgenommen, der Begriff „dauerhaft“ bei Niederschlagswässern wurde gestrichen, der 5,0 m Abstand von Fenstern zu Tiefgaragenschächten ist entfallen, die Lichteintrittsfläche wurde durch die Architekturlichte, die im Plan ersichtlich ist, ersetzt, Raumhöhen wurden flexibilisiert.

Richtlinie 4: Es wurde aus Gründen des besserem Verständnis die gesamte Richtlinie neu eingeteilt und alle Normenverweise gestrichen. Erleichterungen gibt es bei Rampen, Garagen, Gangbreiten, Treppenbreiten in zusammenhang von Handläufen, Durchgangslichten bei Türen, sowie Erleichterungen und Flexililisierungen bei barrierefreien Einrichtungen, bzw. wurden anstelle der Verweise auf die ÖNORMEN die Anfordeungen neu geregelt. Beim Blitzschutz wurden Gebäude bis zu einer Brutto-Grundfläche ausgenommen.

Art
Seminar
Dauer
5 Unterrichtseinheiten