Der Baufortschrittsprüfer nach Bauträgervertragsgesetz
Innsbruck
Aktuelle Entwicklungen in der Judikatur zu den Prüfpflichten und zur Haftung, Überlegungen zur Überarbeitung des BTVG und der ÖNORM B 2120 Dem sachverständigen Baufortschrittsprüfer nach BTVG kommt eine Verantwortung bei der Beurteilung des Geschehens in einem Bauträgerprojekt zu, die von vielen in ihrer Tragweite nicht erkannt wird. Wenn auch der Gesetzgeber nur wenige Hinweise auf die "Qualität" gibt, die eine solche Baufortschrittsprüfung aufzuweisen hat und die ÖNORM nur die Rahmenbedingungen definieren kann, zeigt die doch wachsende Anzahl von Haftungsfällen, dass die juristischen Konsequenzen, die an eine "Baufortschrittsbestätigung gemäß § 10 BTVG" geknüpft werden können, enorm sind. In der Praxis ist merkbar, dass vielen Baufortschrittsprüfern die Rechtsgrundlagen ihrer diesbezüglichen Tätigkeit und die Haftungsrisiken nicht bewusst sind, dieses Seminar soll den Technikern das erforderliche juristische Basiswissen vermitteln. --------------------------------------------------------------------- Bildungsfrühling 2015 Wir senken die Preise: Bei Buchung von Veranstaltungen des Sommersemesters 2015 (Buchungszeitraum: 1.3.2015 bis inkl. 31.7.2015) erhalten Kammermitglieder zusätzliche 10 %-Punkte Rabatt! Ausgenommen sind Kooperationsveranstaltungen, Reisen, Exkursionen und der Lehrgang Mediation. ---------------------------------------------------------------------
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Do, 25.06.2015, 15:30 - 17:00 Uhr
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Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing Tirol und Vorarlberg
Rennweg 1, Hofburg (Seminarraum, 1. Stock), 6020 Innsbruck -
Mitgliederpreis: € 90,- zzgl. 20% USt.
Normalpreis: € 115,- zzgl. 20% USt.